Informationspflicht für Online-Händler

Benjamin Süß in Wissen 14.01.2016

Mit Beginn des neuen Jahres möchte die EU-Kommission ein zentrales Portal für die Streitbeilegung im Online-Handel etablieren. Das Ziel ist, den Verbraucherschutz flächendeckend zu standardisieren und zu verbessern. Die Web-Plattform ist zwar erst ab Mitte Februar 2016 zugänglich, Händler sind aber bereits seit 9. Januar 2016 verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis mit Link im Impressum zu hinterlegen. In bestimmten Fällen ist es zusätzlich erforderlich, auch die Shop-AGBs entsprechend zu erweitern.

Weiterführende Informationen zum Thema finden sich bei der IHK Nürnberg.

Die offizielle EU-Verordnung ist hier abrufbar.