22.09.2026 8 min Lesezeit
KI-Bilder kennzeichnen nach Art. 50 EU AI Act
Ein KI-generiertes Bild im Newsletter, in der Anzeige, auf der Website – ohne jeden Hinweis. Seit dem 2. August 2026 kann das ein rechtliches Risiko sein. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 EU AI Act greift, welche Bilder betroffen sind und wie Sie Ihre KI-Bilder mit unserem kostenlosen KI-Kennzeichner direkt im Browser kennzeichnen – ohne dass Ihr Bild Ihr Gerät verlässt. Beitrag und Tool ersetzen keine Rechtsberatung, sondern dienen als Orientierung für die Praxis.
Das Wichtigste in Kürze
Gilt seit: 2. August 2026 (Art. 50 EU AI Act)
Verpflichtet ist, wer KI-Bilder erstellt oder Bilder mit Hilfe der KI bearbeitet und veröffentlicht: Agentur, Unternehmen, Selbstständige, Content-Ersteller, …
Zwei Ebenen der Kennzeichnung: ein sichtbarer Hinweis (Ihre Aufgabe) + eine maschinenlesbare Markierung (Aufgabe des KI-Anbieters)
Auslöser zur Kennzeichnungspflicht: Bilder, die wie echte Fotos wirken („Deepfake")
Bußgeldrahmen: bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes*
1. Was nun nicht mehr geht
Ein synthetisches Porträt auf der Teamseite, ein KI-Produktbild in der Google-Anzeige, ein mit KI erweitertes Foto im Blog. Lange spielte die Herkunft solcher Bilder keine Rolle. Seit dem 2. August 2026 gelten jedoch die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Act.
Wer KI-Bilder veröffentlicht, die wie echte Fotos wirken, muss die KI-Beteiligung für den Betrachter sichtbar machen. Ein versteckter Hinweis im Alt-Text oder in den Metadaten genügt dafür in der Regel nicht.
*Wer die Pflicht ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Start-ups gilt der jeweils niedrigere Betrag.
2. Was Artikel 50 der EU AI Acts konkret verlangt
Der EU AI Act unterscheidet zwei Ebenen der Kennzeichnung.
Die erste Ebene betrifft die Anbieter der KI-Systeme.
Sie müssen ihre Ergebnisse maschinenlesbar markieren, etwa über ein digitales unsichtbares Wasserzeichen und/oder über Metadaten (EXIF/XMP/IPTC/C2PA).Die zweite Ebene betrifft Sie, sobald Sie ein KI-Bild veröffentlichen.
Diese Kennzeichnung muss ohne technische Hilfsmittel wahrnehmbar sein: sichtbar, direkt am Inhalt, spätestens beim ersten Kontakt. Genau hier setzt der KI-Kennzeichner an.
🤔 Ob Ihr konkretes Bild gekennzeichnet werden muss, hängt vom Einzelfall ab, zum Beispiel davon, ob es täuschend echt wirkt oder klar als Illustration oder erfundene Situation erkennbar ist.
Diese Einordnung nimmt Ihnen weder das Tool noch dieser Beitrag ab. – Sie treffen die Entscheidung.
3. Wann Sie ein KI-Bild kennzeichnen müssen – und wann nicht
Nicht jedes KI-Bild braucht einen sichtbaren Hinweis.
Der Auslöser ist nicht das Werkzeug, sondern der Eindruck: Wirkt das Bild wie eine echte Aufnahme, greift die Pflicht. Der EU AI Act nennt das einen „Deepfake" und meint damit mehr als das Gesicht einer prominenten Person. Erfasst sind auch erfundene Menschen, Orte und Szenen, sobald sie als echtes Foto empfunden werden können (Art. 3 Nr. 60). Und da beginnt die Grauzone, da dies nicht trennscharf definiert ist. Daher besser einmal mehr den KI-Einfluss kennzeichnen, als einmal zu wenig.
Bei bearbeiteten Fotos kommt es darauf an, ob die KI den Inhalt wesentlich verändert: Eine Standardbearbeitung wie Zuschnitt, Farbkorrektur oder gewöhnliche Retusche löst die Pflicht nicht aus, solange sie die Aussage des Bildes nicht verändert.
Ein Sonderfall ist die künstlerische Ausnahme, die am häufigsten falsch verstanden wird: Kunst, Satire und Fiktion befreien nicht von der Kennzeichnung – sie ändern nur ihre Form. Der Hinweis darf in solchen Fällen dezent bleiben: in der Bildunterschrift, in den Credits oder neben dem Werk. Er muss das Bild aber nicht überlagern.
Kennzeichnungspflicht: Ja oder Nein
✔️ Ja: Bei fotorealistischen Darstellungen, die wie ein echtes Foto wirken – auch mit erfundener Person oder erfundenem Ort.
✔️Ja: Zeigt eine reale, erkennbare Person täuschend echt.
✔️Ja: Echtes Foto wird inhaltlich wesentlich verändert, z. B. Personen oder Objekte hinzugefügt oder entfernt.
❌ Nein: Standardbearbeitung: Zuschnitt, Farb- und Belichtungskorrektur, gewöhnliche Retusche.
❌ Nein: Offensichtlich künstlich: Cartoon, 3D-Render, Illustration, surreale Ästhetik.
(✔️) Ja, aber dezent: Künstlerisches, satirisches oder fiktionales Werk. Ein Hinweis in Bildunterschrift oder Bildnachweis genügt.
Faustregel: Könnte jemand das KI-bearbeitete Bild für ein echtes Foto halten?
Wenn ja, kennzeichnen Sie es!
4. Der KI-Kennzeichner im Überblick
Gerade fotorealistische KI-Bilder sind im Marketing der Normalfall – und damit fast immer kennzeichnungspflichtig.
Unsere Lösung: Der KI-Kennzeichner ist unser kostenloses Tool und läuft vollständig lokal via HTML und JavaScript in Ihrem Browser, ist aber jederzeit online abrufbar. Ihr Bild bleibt dabei auf Ihrem Gerät: Das Tool lädt nichts hoch, setzt keine Cookies und ruft nichts aus dem Internet ab.
Für die Kennzeichnung nutzt es die offiziellen EU AI-Icons der Europäischen Kommission. Diese Symbole sind frei nutzbar, ohne Attributionspflicht und werden empfohlen.
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5. In drei Schritten zum gekennzeichneten Bild
Schritt 1: Bild auswählen
Wählen Sie Ihr Bild per Klick oder ziehen Sie es in das Feld. Die Dateiformate JPG, PNG und WebP können verarbeitet werden.
Der KI-Kennzeichner prüft automatisch auf vorhandene KI-Angaben in den Metadaten des Bildes. Findet er welche, erscheint der Hinweis „KI-Angaben erkannt". Beteiligte KI-Anbieter/-Softwares sowie die Anzahl der Überarbeitungen können im Info-Feld im Detail angezeigt und auch als JSON-Datei heruntergeladen werden.
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Klicken Sie auf “Weiter”, um zum nächsten Schritt zu gelangen.
Schritt 2: Kennzeichnung festlegen
Vier Fragen führen Sie nun zur passenden Kennzeichnung. Die Vorschau aktualisiert sich bei jeder Auswahl sofort.
1. Zuerst legen Sie fest, wie stark die KI beteiligt war: Haben Sie ein vorhandenes Bild bearbeitet oder es vollständig mit KI erstellt?
Hat das Tool bei der Prüfung KI-Angaben gefunden, schlägt es die passende Option bereits vor.2. Anschließend wählen Sie die Darstellung: ein standardisiertes EU-Icon (empfohlen, aber keine Pflicht) oder als freier Text.
Beim Icon passen Sie die Farbe für helle oder dunkle Bildbereiche und bei Bedarf die Deckkraft an.
Beim Text bestimmen Sie Inhalt und Farbe selbst. Für bessere Lesbarkeit lässt sich ein Kontrasthintergrund zuschalten. Legen Sie außerdem fest, ob das EU-Basis-Icon „AI" vor dem Text erscheinen soll.
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3. Zum Schluss bestimmen Sie Position und
4. die Größe des konfigurierten AI-Labels (von XS bis L).
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Klicken Sie auf “Weiter”, um zum nächsten Schritt zu gelangen.
Schritt 3: Ergebnis herunterladen
Laden Sie das fertige Bild herunter.
Als Bildformat ist das Ihres Originalbildes vorausgewählt, möglich ist die Ausgabe als JPG, PNG und WebP.
Die sichtbare Kennzeichnung ist danach fest in das Bild eingefügt / “eingebrannt”.
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Über “Zurück und anpassen” können Sie Änderungen an der Kennzeichnung vornehmen oder Sie starten die Kennzeichnung eines weiteren Bildes durch Klick auf “Neues Bild”.
Neugierig geworden?:
Dann den KI-Kennzeichner hier ausprobieren:
👉🏻 https://www.ki-bilder-kennzeichnen.de/
6. Was das Tool leistet – und was nicht
Der KI-Kennzeichner erzeugt die sichtbare, permanente Kennzeichnung auf dem Bild und in der Bilddatei: ein EU-Icon oder einen Texthinweis, den Sie in Position, Größe und Farbe steuern. Das originale Bild verlässt dabei nie Ihr Gerät.
🙋🏻 Es ersetzt keine Rechtsberatung! – Ob und wie Sie ein Bild kennzeichnen, entscheiden Sie selbst. Bei Unsicherheit hilft eine juristische Prüfung.
Bereits vorhandene EXIF- und XMP-Metadaten übernimmt das Tool auch in die neue Datei. Zusätzlich schreibt es – passend zur Auswahl bei Schritt 2, Frage 1 – den IPTC-DigitalSourceType sowie einen Eintrag in xmpMM:History als maschinenlesbares Metadatum, womit die Bearbeitung nachvollziehbar bleibt.
Signierte Content Credentials (im C2PA Standard) lassen sich nicht erhalten, da die sichtbare Kennzeichnung das Bild physisch verändert und somit die Überprüfung der Signatur fehlschlagen würde. Ein Wasserzeichen oder eine C2PA-Signatur erzeugt das Tool nicht – das bleibt Aufgabe des KI-Anbieters.
7. Kennzeichnen Sie Ihre KI-Bilder in Sekunden
Transparenz über KI wird zum Standard – im Marketing, in der Redaktion, in der Kommunikation.
Je selbstverständlicher die Kennzeichnung wird, desto weniger fällt sie als Aufwand ins Gewicht. 😌
Der KI-Kennzeichner macht den ersten Schritt leicht: Bild wählen, Kennzeichnung festlegen, herunterladen. – Kostenlos und ohne Upload.
👉🏻 Jetzt kostenlos testen: KI-Bilder-Kennzeichnen.de
Quellen
EU AI Act, Artikel 50 (Transparenzpflichten): https://artificialintelligenceact.eu/de/article/50/
EU AI Act, Definition „Deepfake" (Art. 3 Nr. 60), im AI Act Explorer: https://artificialintelligenceact.eu/ai-act-explorer/
EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte, Europäische Kommission: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/eu-icons-labelling-ai-generated-content
EU-Compliance-Checker (Selbsttest zu den Pflichten): https://artificialintelligenceact.eu/assessment/eu-ai-act-compliance-checker/
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