30.10.2026 6 min Lesezeit
WCAG 2.2: neue Anforderungen an barrierefreie Websites
Sie haben Ihre Website nach WCAG 2.1 prüfen lassen und Barrieren beseitigt? Voraussichtlich Ende 2026 reicht dieser Stand nicht mehr. Die neue EN 301 549 V4.1.1 macht WCAG 2.2 zum Maßstab und bringt sechs zusätzliche Kriterien.
Sie haben Ihre Website, Ihr Portal oder Ihren Onlineshop noch nie prüfen lassen? Dann starten Sie gleich mit WCAG 2.2. Damit decken Sie WCAG 2.1 mit ab.
In diesem Beitrag zeigen wir, was sich für die digitale Barrierefreiheit ändert, wen es betrifft und wie Sie sich vorbereiten. Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz grundsätzlich verlangt, lesen Sie in unserem Beitrag Gesetz ab 28. Juni 2025: Barrierefreie Websites und Apps.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Rechtsrahmen. Er ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Das Wichtigste in Kürze
Was: EN 301 549 V4.1.1, die europäische Norm für barrierefreie Informationstechnik. Für Websites baut sie auf WCAG 2.2 auf.
Veröffentlicht: 2. September 2026
Rechtlich maßgeblich: voraussichtlich Ende 2026
Betroffen: öffentliche Stellen (BITV 2.0 und Landesgesetze) sowie Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen (BFSG)
Neu für Ihren Webauftritt: sechs zusätzliche Kriterien, die für die gesetzlichen Anforderungen zählen
Folgen bei Verstößen:
BFSG: Anordnungen der Marktüberwachung, Bußgelder bis 100.000 €.
Öffentliche Stellen: kein Bußgeld, aber Beschwerden, Schlichtung und gerichtliche Klärung
1. Ab wann gilt WCAG 2.2?
Voraussichtlich ab Ende 2026, sobald die EU-Kommission die Norm im Amtsblatt nennt. Für öffentliche Stellen löst WCAG 2.2 dann WCAG 2.1 als Maßstab ab. Unternehmen unter dem BFSG erhalten damit erstmals eine offizielle Messlatte. Wer sie einhält, darf davon ausgehen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Das genaue Datum und eine mögliche Übergangsfrist stehen noch aus. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die Norm im Amtsblatt steht. Den geltenden Stand für öffentliche Stellen zeigt der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/2048 der EU-Kommission.
Sie haben also jetzt Zeit, Ihre Website zu prüfen und Anpassungen zu planen.
2. Wen die neue Norm betrifft
Die Norm selbst verpflichtet niemanden. Die Pflicht ergibt sich aus BITV 2.0, den Landesgesetzen und dem BFSG. Wer dort erfasst ist, für den wird WCAG 2.2 zum neuen Maßstab.
Ja: Bundesbehörden (BITV 2.0)
Ja: Landesbehörden und Kommunen (Landesgesetze, in Sachsen etwa das Barrierefreie-Websites-Gesetz in Verbindung mit der BITV 2.0)
Ja: Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, etwa über Shop, Buchung oder Abo (BFSG)
In der Regel nein: Unternehmen mit reiner Info-Website
Nein: reine B2B-Angebote
Nein: Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen, also unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme (Ausnahme im BFSG)
Faustregel: Waren Sie bisher zur Barrierefreiheit verpflichtet, sind Sie es weiterhin. Neu ist nur der Maßstab: WCAG 2.2, voraussichtlich ab Ende 2026.
Nicht verpflichtet, aber interessiert?
Barrierefreiheit erreicht mehr Menschen, als viele denken. In Deutschland leben gut 7,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Rund 6,2 Millionen Erwachsene können nicht ausreichend lesen und schreiben. Dazu kommen ältere Menschen, Menschen mit Sehschwäche und alle, die selten mit Technik arbeiten.
Sie alle profitieren von den neuen Kriterien: größere Klickflächen, Formulare ohne doppelte Eingaben, Logins ohne Rätsel. Wer freiwillig nach WCAG 2.2 umsetzt, macht sein Angebot für alle Besucher leichter nutzbar.
3. Die sechs neuen Kriterien aus WCAG 2.2
WCAG 2.2 übernimmt alle Kriterien aus WCAG 2.1 und ergänzt neue. Für die Stufen A und AA, die das Gesetz verlangt, sind es sechs. Wer WCAG 2.1 AA erfüllt, prüft also nur diese sechs Punkte zusätzlich.
Fokus nicht verdeckt: Das Element, das gerade den Tastaturfokus hat, verschwindet nie ganz hinter festen Kopfzeilen, Cookie-Bannern oder Chat-Fenstern.
Ziehbewegungen: Was sich per Ziehen bedienen lässt, etwa ein Schieberegler, funktioniert auch per Klick oder Tippen.
Zielgröße: Klickflächen sind mindestens 24 × 24 Pixel groß oder haben genug Abstand zueinander.
Konsistente Hilfe: Bietet die Website Hilfe an, etwa Kontakt, Chat oder FAQ, steht sie auf jeder Seite an derselben Stelle.
Redundante Eingaben: Ein Formular fragt Angaben, die Nutzer im selben Ablauf schon gemacht haben, nicht erneut ab. Es füllt sie vor oder bietet sie zur Auswahl an.
Barrierefreie Anmeldung: Logins funktionieren ohne Rätsel oder Merkaufgaben. Passwortmanager und Einfügen sind erlaubt.
Ein Kriterium entfällt: 4.1.1 „Parsing“ verlangte fehlerfreies HTML. Laut W3C erfassen heute andere Kriterien die Barrieren, die daraus entstehen. Sauberer Code bleibt trotzdem gute Praxis.
4. So bereiten Sie sich vor
Pflicht klären: Prüfen Sie anhand der Liste oben, ob Ihr Angebot unter BITV 2.0, Landesrecht oder BFSG fällt. Im Zweifel klärt das Ihre Rechtsberatung.
Bestand prüfen: Automatische Tools finden Fehler wie schwache Kontraste oder fehlende Alternativtexte. Konsistente Hilfe, doppelte Eingaben oder eine barrierefreie Anmeldung prüft ein Mensch, der die Abläufe durchklickt. Kombinieren Sie beides, etwa angelehnt an den BITV-Test.
Anpassungen planen: Beginnen Sie mit Formularen, Logins und festen Elementen wie Kopfzeilen und Cookie-Bannern. Dort greifen die meisten neuen Kriterien.
Erklärung zur Barrierefreiheit anpassen: Sie nennt den Stand, nach dem Ihre Website geprüft ist. Aktualisieren Sie sie, sobald Sie nach WCAG 2.2 prüfen.
Neue Projekte nach WCAG 2.2 planen: Planen Sie einen Relaunch, legen Sie WCAG 2.2 als Anforderung fest. So ist Ihre Website nicht schon kurz nach dem Start veraltet.
Fazit: sechs Kriterien, ein klarer Zeitplan
Wer WCAG 2.1 AA erfüllt, muss mit der neuen Norm nur sechs Kriterien ergänzen. Der neue Maßstab gilt voraussichtlich ab Ende 2026. Wer jetzt prüft, kann die Anpassungen noch rechtzeitig planen.
Seit feststeht, dass WCAG 2.2 der neue Maßstab wird, berücksichtigen wir die zusätzlichen Kriterien in unseren Projekten. Tyclipso gestaltet und entwickelt barrierefreie Umsetzungen damit nach WCAG 2.1 AA und bereitet sie auf WCAG 2.2 vor.
Unsere Leistungen rund um barrierefreie Portale finden Sie auf der Seite Barrierefreie Info-Portale.